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  • 18 May 2013

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Bootsverleih

Führerscheinfrei, mit 5 Ps Motorboot oder mit dem Ruderboot können Sie dem Fisch nachstellen, die wunderschöne Natur der Boddenlandschaft erkunden oder zum Baden fahren. Wer im Besitz eines gültigen Sportboot Führerschein-See ist, für den stehen auch leistungsstärkere und größere Boote zur Verfügung mit denen man bequem zum Angeln auf die Ostsee fahren kann. Alle Boote sind mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet und Sie bekommen vor Antritt der Fahrt eine Gebietskarte ausgehändigt in der die Tiefen, Fahrrinnen, Seezeichen und Schutzzonen eingezeichnet sind.
Die Boote liegen direkt an der Wittower Fähre.
 
 

5 Ps

Führerscheinfreies Boot 

mit Echolot

max. 3 Person

Tagespreis 40,00 €  zuzüglich Benzin
30 Ps

Führerscheinpflichtiges Boot 

mit Echolot

max. 4 Person

Tagespreis 90,00 €  zuzüglich Benzin
50Ps

Führerscheinpflichtiges Boot 

mit Echolot

max. 5 Person

Tagespreis 100,00 € zuzüglich Benzin


Anfragen & Reservierung  0173 608 47 47

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Unser Partner in Sachen Angelgerät und Köder, ist das Nördlichste Angelfachgeschäft Deutschlands.
eine der offizelle, Rechtliche Ausgabestelle von Angelberechtigungen.
Trolling & Angelfachgeschäft Altenkirchen, Camping, Fischimbiss
18556 Altenkirchen
Am Teich 27
Tel. 038391 43241
Fax.038391 43952

 
Angelerlaubnis / Angelberechtigung
Auszug und Quelle LALLF M-V
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit  sich  die  deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG].
Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder email) ist neben Namen, Vornamen und Adresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben:
Tageskarte
 5 Euro
 
 
Wochenkarte
 10 Euro
 
 
Jahreskarte für Jugendliche
 10 Euro
 
 
Jahreskarte  
 20 Euro
 
 
 
Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG erhalten die Jahresangelerlaubnis kostenfrei. Der Antrag mit Nachweis der Behinderung ist direkt an das LALLF - Abt. Fischerei und Fischwirtschaft - zu richten.