Rügentime
Ferienwohnung, Bootsverleih, Angeln auf Rügen
Bootsverleih
Führerscheinfrei, mit 5 Ps Motorboot oder mit dem Ruderboot können Sie dem Fisch nachstellen, die wunderschöne Natur der Boddenlandschaft erkunden oder zum Baden fahren. Wer im Besitz eines gültigen Sportboot Führerschein-See ist, für den stehen auch leistungsstärkere und größere Boote zur Verfügung mit denen man bequem zum Angeln auf die Ostsee fahren kann. Alle Boote sind mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung ausgestattet und Sie bekommen vor Antritt der Fahrt eine Gebietskarte ausgehändigt in der die Tiefen, Fahrrinnen, Seezeichen und Schutzzonen eingezeichnet sind.
Die Boote liegen direkt an der Wittower Fähre.
| 5 | Ps | Führerscheinfreies Boot | mit Echolot | max. 3 Person |
Tagespreis | 40,00 € | zuzüglich Benzin |
| 30 | Ps | Führerscheinpflichtiges Boot | mit Echolot | max. 4 Person |
Tagespreis | 90,00 € | zuzüglich Benzin |
| 50 | Ps | Führerscheinpflichtiges Boot | mit Echolot | max. 5 Person | Tagespreis | 100,00 € | zuzüglich Benzin |
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Anfragen & Reservierung 0173 608 47 47
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Unser Partner in Sachen Angelgerät und Köder, ist das Nördlichste Angelfachgeschäft Deutschlands.
eine der offizelle, Rechtliche Ausgabestelle von Angelberechtigungen.
Trolling & Angelfachgeschäft Altenkirchen, Camping, Fischimbiss
18556 Altenkirchen Am Teich 27 Tel. 038391 43241 Fax.038391 43952 | |||||||
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Angelerlaubnis / Angelberechtigung
Auszug und Quelle LALLF M-V
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch i.d.R. als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt. Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen [§ 4 Abs. 2 LFischG]. Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder email) ist neben Namen, Vornamen und Adresse auch das Geburtsdatum anzugeben. Für die Erteilung der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes M-V wird ein Entgelt wie folgt erhoben: | |||||||
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Tageskarte |
5 Euro |
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Wochenkarte |
10 Euro |
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Jahreskarte für Jugendliche |
10 Euro |
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Jahreskarte |
20 Euro |
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Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG erhalten die Jahresangelerlaubnis kostenfrei. Der Antrag mit Nachweis der Behinderung ist direkt an das LALLF - Abt. Fischerei und Fischwirtschaft - zu richten. | |||||||
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